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Montag, 29. April 2013

Abmahnung! (Teil 2)

Ein unendliches Thema...
Natürlich sollte man Urheberrechte regulieren und schützen.
Meinen Twitter-Kurs, ob nun als eBook oder als Videos möchte ich ja auch nicht frei irgendwo im Netz zum Download finden - ABER ...

Der sonst geltene Grundsatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" ist in vielen Fällen auch nicht mehr zeitgemäß.
Ganz ehrlich und Hand aufs Herz - wer ist sich wirklich sicher, das man als kleiner Unternehmer, Blogbetreiber, Facebook und/oder Twitter-User auch wirklich immer alle Urheberrechtsbestimmungen einhält? Selbst die Profis können das kaum noch sagen.
Die rechtliche Lage ist so kompliziert, dass nur noch ganz spezialisierte Anwälte da durchsteigen.
Von denen gibt es 2 Lager.
Die einen, die sich auf Abmahnungen konzentrieren und den ganzen Tage nichts anderes machen, als das Web nach irgendwelchen "Verstößen" zu durchforsten - das sind die "schwarzen Schafe" - die "Abzocker", die "Knöllchen Horsts" dieses Berufszweiges, die manchmal aber eben doch im "Recht" sind.
Und zum Zweiten gibt es die lieben betroffenen moralisch integerern Kundenanwälte im Netz zu finden, die Otto Normalverbraucher gegen diese Haie vertreten - und dadurch auch nicht schlecht verdienen.

Wussten Sie z.B., dass, wenn Sie Bilder sogar kaufen noch lange nicht alles damit machen dürfen?
Da hat man sogar Geld ausgegeben, um sich ein schönes Bild zu kaufen und will es seinen Freunden auf Facebook zeigen und schwupps gibt´s eine Abmahnung.
Ätsch - im Kleingedruckten steht nämlich, dass Du nicht das Recht hattest diese auch in sozialen Netzwerken zu nutzen.

Bei "Zitaten" und Texten ist es noch viel schlimmer. Man sieht es ja auch gerade in der Politik. Wann ist was genau ein Plagiat, wann sind es eigene Schlüsse, eigene Gedanken, wann ist es ein Kurzzitat, wann ist es copy & paste-Vergehen?

Und so geht es nun weiter mit der Geschichte meines 1. Twitter-eBooks:

Am 16.10.2012, fast 3 Jahre nach der letzten Aktualisierung des eBooks, flattert mir eine Abmahnung ins Haus.

FEHLER Nr. 8: Glaube nicht, dass Du das nicht selber auch erleben wirst, egal, ob Du Dir Mühe gibst alles rechtlich einwandfrei zu handhaben, oder nicht!

Ich soll 350,- € Schadensersatz (ermittelt aus einer hypothetischen Lizenzgebühr) zahlen für eben jenen Artikel, den ich mit Zustimmung der "netzeitung.de" für mein eBook übernommen hatte. Denn dieser Artikel soll angeblich von der dpa stammen.
Dazu kommen natürlich noch die Dokumentationskosten, Zinsen und Rechtsanwaltsgebühren.

Freundlicherweise ist auch gleich ein Überweisungsträger mit dabei und eben der Hinweis auf meine längst vergessene Datei bei docgoy.de.
  • Zu diesem Download führt kein Link mehr.
  • Niemand besucht diese Seite.
  • Kaum einer hat das überhaupt gelesen. 
  • Der einzige Zugriff auf diese Seite in den letzten 2 Jahren war der von dieser Anwaltskanzlei!
FEHLER Nr. 9: Glauben Sie nicht, nur weil es faktisch keine Rolle spielt, ist es rechtlich deswegen auch uninteressant.

Auf der Webseite von dpa steht übrigens folgendes: "Das hier veröffentlichte Material ist - ggfs. im Rahmen der jeweils genannten Nutzungsbedingungen - frei zur redaktionellen Verwendung sowie zur persönlichen Information des Nutzers."

Wie definiert sich jetzt noch einmal "redaktionelle Verwendung"?
  • Bin ich jetzt ein Opfer oder ein Täter?
  • Was GENAU hab ich falsch gemacht?
  • Welcher Schaden ist wirklich entstanden?
  • Wie ist das nun rechtlich zu sehen?
  • Muss ich zahlen und wenn ja wieviel und an wen?
  • Was kann ich machen, damit das nie, nie, nie wieder passiert?
Unabhängig vom Ausgang finde ich, dass so etwas wie ein "Bagatell-Vergehen" eingeführt werden sollte: 50,- € Pauschale und fertig - keinen Anwalt - keine Gerichte - keine zusätzliche Kosten - ein "Warnschuss" für jeden und Entlastung der überforderten Justiz.

Aber auf mich hört ja niemand - nur wenn man mal was falsch macht...

To be continued ...

PS: Teil 1 hier: http://werbung-docgoy.blogspot.de/2013/04/7-fehler.html

Donnerstag, 25. April 2013

7 Fehler ... (Teil 1)

... die ich gemacht habe und die Sie auf keinen Fall nachmachen sollten!

Vor 3 - 4 Jahren habe ich mein erstes kleines eBook zu Twitter geschrieben. Da gab es aber schon kompetente Menschen, die interessante Artikel geschrieben hatten.
Also habe ich nachgefragt, ob ich deren Artikel für ein kostenloses eBook nutzen darf.
Alle haben mir das erlaubt.

FEHLER Nr. 1: Diese Zustimmung habe ich per Mail / Skype oder per Telefon bekommen. Ich habe es versäumt mit das schriftlich mit Unterschrift und rechtsverbindlich bestätigen zu lassen, sodass ich jetzt keinen Nachweis mehr habe. Die eMail ist verloren gegangen, der skype-chat gelöscht und zum Telefonat würde natürlich kein "Gedachtnisprotokoll" geschrieben.

Dieses eBook habe ich dann zusammengestellt und zum kostenlosen Download auf meinem gemieteten Server bei 1&1 auf der Domain docgoy.de zur Verfügung gestellt.
Ich hab das eBook also als PDF-Datei dort hochgeladen. Das konnten sich meine Freunde, Bekannten und Verwandten dann herunterladen. Wirkliche Kunden oder eine Downloadseite nach eMaileintrag gabe es damals noch gar nicht bei mir.

FEHLER Nr. 2: Dieses PDF habe ich nicht mit einem Passwort geschützt. Googel durchsucht sogar diese, eigentlich "privaten" Seiten, denn sie sind eben nicht privat sondern öffentlich.

FEHLER Nr. 3: Ich habe zwar im Anhang ein paar zusammengesuchte AGBs und sonstige Hinweise hinzugefügt, aber auch das Recht, dieses eBook ruhig an andere weiterzugeben. Jeder konnte also nicht nur das eBook lesen, sondern selber wieder ins Netz stellen - ohne meine Kontrolle!

FEHLER Nr. 4: Nicht nur Google durchforstet das Netz nach allem, sondern auch andere "Crawler". So z.B. die von "ebookbrowse.com/". Jedes PDF, dass die finden wird kopiert und auf den eigenen Server geladen und dann weiter zur Verfügung gestellt. Selbst, wenn ich mein eBook auf docgoy.de löschen würde, ist es schon längst unzählige Male als Kopie im Netz zu finden.

Anfangs waren es nur knapp 40 Seiten, doch ich habe noch weitere wichtige Artikel gefunden und auch selber etwas dazu geschrieben und so wurde das eBook von mir regelmäßig bearbeitet und erweitert.
Irgendwann Ende 2009 habe ich dann auch einen Artikel bei der "netzeitung.de" gefunden, der mir gefiel. Kurzer eMail-Wechsel und ich hatte die Erlaubnis zur Veröffentlichung.

FEHLER Nr. 5: Glaub nicht, nur weil Dir jemand SEINE Erlaubnis erteilt, dass er selber dazu berechtigt war diese auch zu vergeben. Die "netzeitung.de" hatte den Artikel gar nicht selber geschrieben, sondern auch irgendwie automatisiert aus dem Netz "gezogen".

Im Januar 2010 habe ich dann das eBook "Twitt´Erfolg" übernommen und erweitert. Mein erster eigener Versuch geriet einfach in Vergessenheit und führte ein trostloses Dasein in einem nie mehr benutztem Ordner auf meiner Domain.

FEHLER Nr. 6: Glaub nicht, nur weil Du etwas vergessen hast, dass das Netz es auch vergisst.

Im Endeffekt hatten vielleicht 10 maximal 20 Leute dieses eBook überhaupt gesehen.
Damit war für mich dieses Kapitel eigentlich beendet!

Und genau das war FEHLER Nr. 7!

Wer sich jetzt fragt, ob da noch eine Pointe kommt - ja, im nächsten Artikel: Abmahnung (Teil2):
http://werbung-docgoy.blogspot.de/2013/04/abmahnung-teil-2.html

Mittwoch, 29. Februar 2012

Pinterest II deutsch und englisch

Nachdem ich nun schon einige Tage bei Pinterest bin, muss ich sagen, es gefällt mir immer besser.
Klar, für einen "Infoholiker" wie mich gibt es dort gewaltige Menge an "Input".

Aber gerade die Mischung aus Kunst - Decor - Autos - Infografiken - Humor - Technik - Landschaftsbilder etc. pp. ist auch für mich sehr reizvoll.

Hier ist noch ein Video auf englisch über Hubspot - welches jetzt auch Pinterest analysiert:

Auf deutsch habe ich ja ein Video gemacht und ein kurze Anleitung geschrieben:

Allerdings muss man auch sagen, dass gerade in Deutschland, aber auch in USA die Copyright-Rechte innerhalb von Pinterest heiß diskutiert werden. (u.a. dieser Artikel: http://netzwertig.com/2012/02/13/reform-des-urheberrechts-je-schneller-pinterest-wachst-desto-besser/)
Mit Sicherheit wird es nicht so schlimm sein wie bei "MegaUpload" (--> http://de.wikipedia.org/wiki/Megaupload), doch zumindest sollte man das im Hinterkopf behalten.
--> NEUER Artikel (engl.):
Pinterest's Cofounder: We're Still Trying To Figure Out Copyright Laws http://ht.ly/9uHRS

PS:
Dieses ist übrigens gerade mein 600. Blogartikel seit bestehen dieses Blogs. Diesen Monat habe ich mit über 5500 Klicks die meisten Besucher in einem Monat gehabt und insgesammt waren es weit über 60.000 seit Juni 2009. Vielen Dank dafür!