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Montag, 29. April 2013

Abmahnung! (Teil 2)

Ein unendliches Thema...
Natürlich sollte man Urheberrechte regulieren und schützen.
Meinen Twitter-Kurs, ob nun als eBook oder als Videos möchte ich ja auch nicht frei irgendwo im Netz zum Download finden - ABER ...

Der sonst geltene Grundsatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" ist in vielen Fällen auch nicht mehr zeitgemäß.
Ganz ehrlich und Hand aufs Herz - wer ist sich wirklich sicher, das man als kleiner Unternehmer, Blogbetreiber, Facebook und/oder Twitter-User auch wirklich immer alle Urheberrechtsbestimmungen einhält? Selbst die Profis können das kaum noch sagen.
Die rechtliche Lage ist so kompliziert, dass nur noch ganz spezialisierte Anwälte da durchsteigen.
Von denen gibt es 2 Lager.
Die einen, die sich auf Abmahnungen konzentrieren und den ganzen Tage nichts anderes machen, als das Web nach irgendwelchen "Verstößen" zu durchforsten - das sind die "schwarzen Schafe" - die "Abzocker", die "Knöllchen Horsts" dieses Berufszweiges, die manchmal aber eben doch im "Recht" sind.
Und zum Zweiten gibt es die lieben betroffenen moralisch integerern Kundenanwälte im Netz zu finden, die Otto Normalverbraucher gegen diese Haie vertreten - und dadurch auch nicht schlecht verdienen.

Wussten Sie z.B., dass, wenn Sie Bilder sogar kaufen noch lange nicht alles damit machen dürfen?
Da hat man sogar Geld ausgegeben, um sich ein schönes Bild zu kaufen und will es seinen Freunden auf Facebook zeigen und schwupps gibt´s eine Abmahnung.
Ätsch - im Kleingedruckten steht nämlich, dass Du nicht das Recht hattest diese auch in sozialen Netzwerken zu nutzen.

Bei "Zitaten" und Texten ist es noch viel schlimmer. Man sieht es ja auch gerade in der Politik. Wann ist was genau ein Plagiat, wann sind es eigene Schlüsse, eigene Gedanken, wann ist es ein Kurzzitat, wann ist es copy & paste-Vergehen?

Und so geht es nun weiter mit der Geschichte meines 1. Twitter-eBooks:

Am 16.10.2012, fast 3 Jahre nach der letzten Aktualisierung des eBooks, flattert mir eine Abmahnung ins Haus.

FEHLER Nr. 8: Glaube nicht, dass Du das nicht selber auch erleben wirst, egal, ob Du Dir Mühe gibst alles rechtlich einwandfrei zu handhaben, oder nicht!

Ich soll 350,- € Schadensersatz (ermittelt aus einer hypothetischen Lizenzgebühr) zahlen für eben jenen Artikel, den ich mit Zustimmung der "netzeitung.de" für mein eBook übernommen hatte. Denn dieser Artikel soll angeblich von der dpa stammen.
Dazu kommen natürlich noch die Dokumentationskosten, Zinsen und Rechtsanwaltsgebühren.

Freundlicherweise ist auch gleich ein Überweisungsträger mit dabei und eben der Hinweis auf meine längst vergessene Datei bei docgoy.de.
  • Zu diesem Download führt kein Link mehr.
  • Niemand besucht diese Seite.
  • Kaum einer hat das überhaupt gelesen. 
  • Der einzige Zugriff auf diese Seite in den letzten 2 Jahren war der von dieser Anwaltskanzlei!
FEHLER Nr. 9: Glauben Sie nicht, nur weil es faktisch keine Rolle spielt, ist es rechtlich deswegen auch uninteressant.

Auf der Webseite von dpa steht übrigens folgendes: "Das hier veröffentlichte Material ist - ggfs. im Rahmen der jeweils genannten Nutzungsbedingungen - frei zur redaktionellen Verwendung sowie zur persönlichen Information des Nutzers."

Wie definiert sich jetzt noch einmal "redaktionelle Verwendung"?
  • Bin ich jetzt ein Opfer oder ein Täter?
  • Was GENAU hab ich falsch gemacht?
  • Welcher Schaden ist wirklich entstanden?
  • Wie ist das nun rechtlich zu sehen?
  • Muss ich zahlen und wenn ja wieviel und an wen?
  • Was kann ich machen, damit das nie, nie, nie wieder passiert?
Unabhängig vom Ausgang finde ich, dass so etwas wie ein "Bagatell-Vergehen" eingeführt werden sollte: 50,- € Pauschale und fertig - keinen Anwalt - keine Gerichte - keine zusätzliche Kosten - ein "Warnschuss" für jeden und Entlastung der überforderten Justiz.

Aber auf mich hört ja niemand - nur wenn man mal was falsch macht...

To be continued ...

PS: Teil 1 hier: http://werbung-docgoy.blogspot.de/2013/04/7-fehler.html