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Donnerstag, 28. Januar 2016

Bürokratie-Overkill - aber wir schaffen das ...

Grundsätzlich sollte man ja froh sein in Deutschland zu wohnen, doch manchmal ist es auch einfach zu viel das Guten,
Keine Angst, das wird kein politischer Artikel - damit halte ich mich im Internet zurück, obwohl ich natürlich auch meine Meinung zu den aktuellen Ereignissen habe ...

Nein, es geht um den Bürokratie-Overkill in deutschen Landen.

Ich habe zum 4.1.2016 eine UG (Unternehmergesellschaft) gegründet, die im Volksmund auch Mini-GmbH genannt wird.
Vom Grundsatz liest sich das ganze recht einfach.
Ein Musterprotokoll aus dem Internet herunterladen, die Angaben eintragen, vom Notar beurkunden lassen, an das zuständige Amt (in diesem Fall Amtsgericht) einschicken und fertig.

Sollte man meinen, aber nicht in Deutschland.

Man braucht dazu noch:
- eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde / Samtgemeinde
- eine Eröffnungsbilanz vom Steuerberater
- eine Betriebsnummer
- einen Geschäftsführer mit Vertrag
- eine Steuernummer, eine Rentenversicherung sowie eine Krankenkasse für diesen Geschäftsführer
- einen Antrag auf eine Steuernummer für den Betrieb und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der mich fast zur Verzweiflung gebracht hat
- eine gesetzliche Unfallversicherung
- ein neues Konto und Geld auf diesem Konto (Allerdings keine Gründung ohne Konto und kein Konto ohne Nachweis der Gründung ...! Zum Glück kennt man sich hier auf dem Land persönlich...)
- ggf. eine Bewertung und Übernahme von Sachwerten oder sonstigen Werten von dem vorherigen Geschäft (in meinem Fall einer Einzelgesellschaft)
- eine Abmeldung des das "alten" Gewerbes
- eine Abschlussbilanz dieses "alten" Gewerbes
- und wahrscheinlich kommt die IHK auch noch an und will eine Zwangsmitgliedschaft

Als ob das nicht genug wäre...
Ist Ihnen der unverzeihliche, rechtswidrige und absolut indiskutable Fehler in meiner obigen Anmeldung der Gesellschaft aufgefallen?
Richtig!
Hinter der Klammer ( und vor dem "haftungsbeschränkt" ist der Sekretärin des Notars doch unverschämter Weise ein Leerzeichen herausgerutscht.

SOOOOO geht das HIER aber NICHT!!! Wir sind hier doch in Deutschland und nicht in Timbuktu.



Da reicht es auch nicht, diesen Tippfehler einfach nur zu verbessern!

NEIN! NEIN! NEIN!
Wo kommen wir denn da hin?
Wenn das jeder so machen würde!
Das haben wir hier ja noch nie so gemacht!

Da muss eine Satzungsänderung eingereicht werden und diese natürlich notariell beurkundet!

Endlich kommt die ersehnte Eintragung mit der HRG-Nummer und allem - aber nicht ohne den Hinweis, dass ich gefälligst nach einer Satzungsänderung noch eine neue Liste aller Gesellschafter bis zum 5.2.2016 nachzureichen hätte, denn sonst ...

Ehrlich Leute!
In der Satzungsänderung ist nur die Löschung dieses Scheiß Leerzeichens beantragt worden und mehr nicht. Wenn es eine Änderung der Zusammensetzung der Gesellschafter gegeben hätte, dann würde das ja wohl in der Satzungsänderung stehen, oder?

Um doch noch einmal auf die gegenwärtige innenpolitische Situation zurück zu kommen...
Ich dachte in meiner Naivität doch tatsächlich, dass es momentan dringlichere Probleme zu Lösen gibt, als ein überzähliges Leerzeichen.

Aber wir schaffen das - das Leerzeichen ist weg!

Wenn auch alles andere so akribisch verfolgt und aufgearbeitet werden würde, doch das ist eine ganz andere Geschichte ...

Damit das ganze wenigstens irgend etwas Positives hat:

Hier Klicken und die neue DocGoy UG (haftungsbeschränkt) Seite
anschauen und gerne mein neues kostenloses eBook bestellen ;-)

Donnerstag, 17. September 2015

Ich denke unser Thema könnte interessant für Sie sein



Für viele kleine Unternehmen entwickelt sich das neue Mindestlohngesetz zu einem Bürokratiemonster: Crewmeister bietet eine schnelle, einfache Lösung hierzu.

Vor allem im Facility Management haben wir sehr viel Nachfrage und die Nutzerzahlen steigen stetig. Ich denke das könnte daher auch ein interessantes Thema für Sie sein. 

Siehe hier: http://1a.traffic-wave.de/Crewmeister

Zusätzlich scheint Crewmeister sehr interessant für Startups zu sein, es gibt schon Accelerators welche Crewmeister verwenden.

Zeiterfassung und Mindestlohn: Erste Hilfe für kleine Unternehmen
 
Seit Januar 2015 gilt bundesweit das neue Mindestlohngesetz. Speziell für die Arbeitgeber in kleinen Unternehmen entwickelt sich das Gesetz zum wahren Bürokratiemonster: Sie müssen von nun an lückenlos für alle Mitarbeiter Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen dokumentieren. Und getreu dem Motto “Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser” hat der Zoll bereits verstärkte Kontrollen in kleinen Betrieben angekündigt. Dabei sieht das Gesetz derart saftige Strafen bei Verstößen und Unregelmäßigkeiten vor, dass damit die Existenz eines kleinen Betriebes unmittelbar bedroht sein kann.
 
Größere Unternehmen umgehen das Problem typischerweise mit der Installation von Zeitbuchungs-Terminals. Kleine Unternehmen können die notwendigen finanziellen Mittel dafür aber in der Regel nicht aufbringen.
 
Das Startup ATOSS Aloud GmbH bietet seit Jahresbeginn mit Crewmeister (http://1a.traffic-wave.de/Crewmeister) eine überraschend einfache Online-Lösung für dieses Problem. Mit Crewmeister wird die Zeiterfassung schnell, einfach und aktiv von den Mitarbeitern erledigt. Diese nutzen dazu ihre eigenen Smartphones oder Tablets - Investments sind nicht notwendig.

Über 25 Jahre Erfahrung im Bereich Zeiterfassung bringt der Mutterkonzern ATOSS Software AG in das junge Unternehmen mit ein. Mit Crewmeister haben nun auch kleine Unternehmen die Möglichkeit beim Thema Mindestlohn auf Nummer Sicher zu gehen. 

Hier finden Sie unseren Presse Release. 
In der CT: http://www.heise.de/ct/ausgabe/2015-7-aktuell-Unternehmens-Anwendungen-2563104.html
Handwerk-Magazin: http://www.handwerk-magazin.de/mindestlohngesetz-mobile-zeiterfassung-aus-der-cloud/150/18010/290464